Als Arbeitnehmer für die Firma Geld aus eigener Tasche bezahlen? Das gehört in zahlreichen Unternehmen zum Geschäftsalltag. Hier erfahren Sie wie es geht.
Selbstverständlich erhalten Mitarbeiter die Ausgaben für Geschäftsreisen, Übernachtungen oder die Einladung des Kunden oder Lieferanten zum Abendessen zurückerstattet. Auch andere Auslagen wie Getränke für die Abteilung oder benötigtes Büromaterial müssen Office Manager und Abteilungsleiter nicht selbst tragen. In diesen Fällen erfolgt eine Auslagenerstattung durch den Arbeitgeber.
Das hört sich nach viel Arbeit an? Mit unseren Tipps sind Auslagenerstattung und Buchhaltung schnell erledigt. In unserem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Details zu diesen Themen:
Der in der Praxis häufig genutzte Begriff Auslagenerstattung wird im Einkommensteuergesetz (EStG) als Auslagenersatz bezeichnet. § 3 EStG definiert den Auslagenersatz als „Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden“. Damit ist klar, dass es sich um Geld handelt, das ein Angestellter nicht für den eigenen Bedarf ausgibt. Stattdessen tritt der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber in Vorleistung und legt die Kosten für einen Einkauf oder eine Bestellung zunächst aus. Durch die betriebliche Auslagenerstattung kann die Buchhaltung das Geld an den Mitarbeiter zurücküberweisen. Dazu muss der Arbeitnehmer alle Quittungen und Belege vorlegen, damit das Finanzamt die Kosten als Betriebsausgaben anerkennt.
Die Belegschaft eines Unternehmens kann nicht jede Rechnung zur Auslagenerstattung bei der Buchhaltung einreichen. Es muss sich um Kosten handeln, die im täglichen Geschäftsalltags anfallen und die typisch für den Betrieb sind.
In der Praxis lassen sich Mitarbeiter vor allem diese Auslagen erstatten:
Wenn die Auslagenerstattung für den Mitarbeiter korrekt abläuft, fallen gemäß § 3 Nr. 50 EStG weder Steuern noch Sozialabgaben an. Das liegt daran, dass durch die Ausgaben das Vermögen des Unternehmens nicht geringer wird und das Gehalt des Arbeitnehmers sich nicht erhöht. Allerdings muss das Finanzamt davon überzeugt werden, dass es sich tatsächlich um Auslagen handelt. Daher prüft der Finanzbeamte besonders diese Punkte:
Wenn ein Mitarbeiter zur Auslagenerstattung der Buchhaltung Belege vorlegt, muss er auf diese Einzelheiten achten:
Im Einkommensteuergesetz ist sowohl von durchlaufenden Geldern als auch von Auslagen die Rede. Außerdem kennt das Gesetz noch Sachbezüge, die Arbeitnehmer ebenfalls erhalten können. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausgaben, die ein Betrieb seinen Mitarbeitern ersetzen kann:
Auslagen:
Durchlaufende Gelder:
Sachbezüge:
Wenn ein Unternehmen als Auslagenerstattung an die Mitarbeiter eine Pauschale zahlt, gilt der pauschale Auslagenersatz grundsätzlich als Arbeitslohn und muss versteuert werden. Um die Steuern zu vermeiden, kann der Arbeitnehmer die Ausgaben für mindestens drei Monate aufzeichnen und die dazugehörenden Belege sammeln. So kann das Finanzamt überzeugt werden, dass es sich um wiederkehrende Zahlungen handelt, bei denen die Pauschale ungefähr den tatsächlichen Aufwendungen entspricht, sodass sich der Arbeitnehmer nicht bereichert.
Hier eine Aufstellung von Auslagen, bei denen eine Pauschale ausdrücklich vorgesehen ist:
So läuft eine Auslagenerstattung für die Mitarbeiter in der Praxis ab:
Wie die oben genannten Bearbeitungsschritte zeigen, bedeutet die betriebliche Auslagenerstattung für die Buchhaltung viel Arbeit. Selbst in einem mittelständischen Betrieb können täglich Mitarbeiter bei der Buchhaltung vorbeischauen und Rechnungen oder Quittungen einreichen. Bei der manuellen Bearbeitung muss dazu in der Regel ein Abrechnungsformular ausgefüllt und von dem Mitarbeiter sowie seinem Vorgesetzten unterschrieben werden.
Bei der weiteren Bearbeitung kämpft die Buchhaltung mit den zahlreichen Belegen, die sortiert, geprüft, gebucht und archiviert werden müssen. Die Arbeit ist sehr zeitaufwendig und es kann zu Fehlern kommen. Dadurch erhalten die Mitarbeiter das verauslagte Geld erst spät oder nicht in voller Höhe wieder zurück. Das führt zu Reklamationen und einer unzufriedenen Belegschaft. Darum suchen viele Unternehmen nach Alternativen, um die Auslagenerstattung für die Mitarbeiter und die Buchhaltung schneller und einfacher zu gestalten.