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Mehrwertsteuer einfach berechnen

Die Mehrwertsteuer ist ein täglicher Begleiter. Doch als Unternehmen gibt es auf einmal einiges zu beachten. In diesem Artikel finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer – schwirrt Ihnen als Gründer oder Start-up nach den ersten Gesprächen mit dem Steuerberater der Kopf wegen der unterschiedlichen Steuerarten? Fragen Sie sich, wie Sie die Umsatzsteuer berechnen und richtig auf Ihren Rechnungen angeben? Wer muss die Steuern zahlen, für welche Produkte fallen sie an und wie werden die Beträge an das Finanzamt weitergeleitet? Diese und weitere Fragen, warum ein Mehrwertsteuer Rechner nützlich ist, beantworten wir in diesem Ratgeber.

Entwicklung und Bedeutung der Mehrwertsteuer

Wenn ein Unternehmen ein Produkt herstellt, gewinnt die Ware mit jedem Bearbeitungsschritt weiter an Wert. Nach der endgültigen Fertigstellung wird der Mehrwert als Steuer auf den Verkaufspreis aufgeschlagen und durch die Käufer an den letzten Verkäufer in der Produktionskette bezahlt. Der Verkäufer leitet die Steuer an das Finanzamt weiter. Der Mehrwertsteuerbetrag stellt also keine Einnahme des Verkäufers dar, sondern ist nur ein durchlaufender Posten in der Buchhaltung.

Bis 1968 wurde die Umsatzsteuer, wie die Steuer von Unternehmen und Finanzbehörden genannt wird, bei jedem Fertigungsschritt einzeln aufgeschlagen. Das hat Betriebe begünstigt, die mehrere Fertigungsstufen selbst erledigen konnten. Die internen Bearbeitungsschritte mussten nicht besteuert werden, sodass das Endprodukt günstiger angeboten werden konnte als bei einem Konkurrenten, der einen Teil der Produktion an Drittunternehmen ausgelagert hatte. Diese Ungleichheit wurde mit dem in Deutschland am 1. Januar 1968 eingeführten Mehrwertsteuersystem abgeschafft. Das System legt den kompletten Umsatz bei jedem Handels- oder Produktionsschritt als Bemessungsgrundlage für die Steuer zugrunde.

Die Erträge aus der Mehrwertsteuer stellen eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Als Gemeinschaftssteuer werden die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu unterschiedlichen Anteilen aufgeteilt. Es handelt es sich um eine Verbrauchssteuer für den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen und um eine indirekte Steuer als Teil des Verkaufspreises. Da die Steuer beim Tausch Ware gegen Geld entsteht, ist sie außerdem als Verkehrssteuer definiert.

Warum gibt es unterschiedliche Steuersätze?

Die Höhe der Mehrwertsteuer für unterschiedliche Produkte ist in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Das Gesetz gibt drei verschiedene Steuersätze an:

  1. grundsätzlich 19 %, außer bei Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
  2. ermäßigter Steuersatz von 7 % für zahlreiche Angebote und Dienstleistungen aus Sport und Kultur sowie für Produkte des Grundbedarfs wie Lebensmittel oder Bücher
  3. 0 % für umsatzsteuerfreie Waren und Dienstleistungen gemäß § 4 UStG wie Vermittlung von Versicherungen und Krediten oder medizinische Leistungen

Der Grundgedanke der verschiedenen Mehrwertsteuersätze liegt darin, dass Grundnahrungsmittel und ihre Vorprodukte für jeden Verbraucher erschwinglich bleiben sollen. Auch die Teilnahme an Sportveranstaltungen, kulturellen Ereignissen oder Konzerten sowie die Mobilität der Bevölkerung sollen durch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Tickets und Fahrkarten von 7 % gewährleistet sein. Bei der Anwendung eines Mehrwertsteuer Rechners fällt jedoch auf, dass die Steuersätze teilweise willkürlich verteilt sind. So unterliegt Kuhmilch der ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 %, während Sojamilch mit 19 % besteuert wird. Beim Kauf einer Brille fallen 19 % MwSt. an, während Hörgeräteakustiker für ein Hörgerät 7 % Umsatzsteuer berechnen dürfen.

Berechnung der Mehrwertsteuer

Wenn Sie eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen möchten, können Sie die Steuer selbst berechnen oder einen MwSt Rechner nutzen. Doch auch bei der Anwendung eines Rechners ist es wichtig, zu wissen, wie Sie die Umsatzsteuer berechnen und was der Unterschied zwischen Nettopreis und Bruttopreis auf der Rechnung ist.

Hier ein Rechenbeispiel, wie Sie die Umsatzsteuer berechnen, wenn Sie ein Produkt mit einem Nettopreis von 275,00 Euro und einem Mehrwertsteuersatz von 19 % an einen Kunden verkaufen. Bei der Berechnung gelten grundsätzlich diese Formeln:

  • Nettopreis x 19 : 100 = Mehrwertsteuer
  • Nettopreis + Mehrwertsteuer = Bruttopreis

In unserem Beispiel müssen Sie also wie folgt die Umsatzsteuer berechnen:

  • 275 € x 19 : 100 = 52,25 €
  • 52,25 € + 275 € = 327,25 € Bruttopreis

Die Rechnung funktioniert auch andersherum, wenn ein gewerblicher Kunde nach einem Blick auf den Bruttopreis den Nettobetrag wissen möchte. Da der Gewerbetreibende die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer wieder zurückerhalten kann, ist häufig der Nettopreis ausschlaggebend für eine Kaufentscheidung.

In diesem Fall führt der Mehrwertsteuer Rechner diese Rechenschritte aus:

  • 327,25 € x 100 : 119 = 275 €

Wenn Ihr Geschäft gut läuft, ist es viel zu zeitaufwendig, für jede Rechnung die Mehrwertsteuer manuell auszurechnen. Verwenden Sie daher einen MwSt Rechner oder nutzen Sie die automatische Rechnungsstellung von Amply. Hier müssen Sie nur den Nettobetrag in das Formular eintragen und erhalten sofort den Bruttobetrag und die errechnete Umsatzsteuer. In einer kostenlosen Testphase können Sie 14 Tage lang prüfen, welche sonstigen Vorteile Ihnen die elektronische Rechnungsstellung noch bietet. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und probieren Sie es aus!

Umsatzsteuer auf der Rechnung: So wird sie richtig angegeben

Wenn Sie mit dem MwSt Rechner die Beträge ausgerechnet haben, kann die Angabe auf der Rechnung so aussehen:

  • Nettobetrag: 275 €
  • MwSt. 19 %: 52,25 €
  • Gesamtbetrag: 327,25 €

Durch die Angaben in der Rechnung weist der Käufer nach, dass er die Mehrwertsteuer gezahlt hat. Der Verkäufer nutzt die Rechnung als Nachweis, welchen Betrag er an das Finanzamt weiterzuleiten hat.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer – was sind die Unterschiede?

Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen den drei Begriffen:

  • Mehrwertsteuer: Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, die beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der mit einem Mehrwertsteuer Rechner berechnete Betrag erhöht den Netto-Verkaufspreis. Der Endverbraucher zahlt die Mehrwertsteuer an den Verkäufer, der sie an das Finanzamt weiterleitet.
  • Umsatzsteuer: Wenn Unternehmen Umsatzsteuer berechnen, dann haben Sie durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen einen Umsatz erzielt. Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer von den Verbrauchern häufig als Mehrwertsteuer bezeichnet.
  • Vorsteuer: Sobald ein Unternehmen selbst als Käufer tätig ist und von einem anderen Betrieb Produkte einkauft, stellt die Umsatzsteuer auf der Eingangsrechnung die Vorsteuer für das einkaufende Unternehmen dar. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung kann der Käufer die gezahlte Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen, die er aus eigenen Verkäufen an die Finanzbehörden zahlen muss.

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wichtig für die Liquidität

Ein wichtiger Tipp für Start-ups und kleine bis mittlere Unternehmen (KMU): Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann sich als Liquiditätsfalle erweisen!

Hier die Begründung:

In den ersten beiden Jahre nach einer Unternehmensgründung verlangt das Finanzamt eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Hier wird die mit einem MwSt Rechner berechnete eingenommene Mehrwertsteuer aus Verkäufen mit der gezahlten Vorsteuer für den Einkauf von Vorprodukten oder Dienstleistungen verrechnet. Die Anmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats erfolgen. Wenn eine Firma in der Gründungsphase viele Investitionen getätigt hat, ist der Vorsteuerbetrag höher als die abzuführende Mehrwertsteuer. In dem Fall entsteht ein Guthaben, das vom Finanzamt ausgezahlt wird.

Sollte jedoch der Verkauf von Anfang an gut laufen und das Unternehmen hatte nur wenige Investitionen, dann entsteht bei der Aufrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer eine Steuerschuld, die sofort an die Finanzbehörden zu zahlen ist. Dazu muss ausreichend Guthaben auf dem Geschäftskonto vorhanden sein. Ansonsten kommt es zu Säumniszuschlägen, die ab dem ersten Tag fällig sind!

Sonderregelungen bei der Umsatzsteuer

Nettobetrag, Bruttobetrag, Steuersatz und Betrag der Umsatzsteuer gehören wie Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Steuernummer, Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer sowie Menge und Art der Ware zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel, bei denen lediglich der Nettobetrag angegeben wird:

• Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt

• Rechnung an Kunden im Ausland sind umsatzsteuerfrei, wenn es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder um eine Dienstleistung handelt, bei der das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet.

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