Auf vielen Rechnungen finden sich Zahlungsziele oder Zahlungsfristen. In diesem Artikel fassen wir alles zusammen, was Sie zum Thema Zahlungsziel wissen müssen.
Ein Zahlungsziel gehört nicht zu den gesetzlichen Bestandteilen einer Rechnung. Trotzdem finden sich auf vielen Rechnungen Zahlungsziele oder Zahlungsfristen. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden Begriffen, welche Zahlungsziele vereinbare ich mit meinen Kunden, wie unterstützen Zahlungsziele auf der Rechnung meinen Cashflow, wie formuliere ich ein Zahlungsziel und was passiert, wenn ein Kunde die Zahlungsfrist nichtbeachtet? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber.
Im Geschäftsleben ist eine Rechnung mit Zahlungsziel ein unverzinster Kredit für den Käufer, auch als Lieferantenkredit bezeichnet. Sie verkaufen eine Ware oder eine Dienstleistung und erhalten das Geld nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Zahlungsfrist. Wenn ein bestimmtes Zahlungsziel vereinbart wurde, dürfen Sie vor Ablauf des Termins keine Zahlung von Ihrem Kunden verlangen. Sie dürfen während des Zeitraums auch keine Mahngebühren oder Verzugszinsen in Rechnung stellen. Der Käufer hat aber das Recht, die Rechnung schon vor Ablauf der Zahlungsfrist zu bezahlen. Viele Unternehmen nutzen Rechnungen mit Zahlungsziel, um Kunden zu gewinnen oder zu halten und um sich von der Konkurrenz abzuheben.
Zahlungsfrist oder Zahlungsziel bei Rechnungen wird als Formulierung häufig synonym verwendet. Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen den beiden Begriffen:
Gut zu wissen:
Wenn Sie eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist ausstellen, könnte die Formulierung lauten: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung“. Bei der Berechnung, wann genau die Zahlungsfrist endet, zählen nicht nur die Werktage, sondern alle Kalendertage einschließlich Wochenende mit. Nur wenn das errechnete Datum auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, gilt der nächste Werktag als Fälligkeitstag für die Rechnung.
§ 286 Abs. 3 BGB besagt, dass ein Zahlungspflichtiger 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung in Verzug gerät, wenn er bis dahin die Rechnung nicht bezahlt hat. Außer einer Rechnung darf der Verkäufer seinem Kunden auch eine gleichwertige Zahlungsaufstellung zusenden. Damit ist ein Schreiben gemeint, mit dem der Gläubiger den Schuldner informiert, dass er einen bestimmten Betrag von ihm erwartet.
Wichtig: Der Zahlungsverzug tritt nach Ablauf der 30-Tage-Frist nur für gewerbliche Kunden ein. Wenn Sie Ihre Produkte an Privatkunden verkaufen, müssen Sie in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung ausdrücklich darauf hinweisen. Eine mögliche Formulierung dafür ist:
Grundsätzlich ist eine Rechnung sofort fällig. Laut Gesetz tritt jedoch der Zahlungsverzug erst 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei einem Versand per Post gilt eine allgemeine Postlaufzeit von drei Tagen. Danach kann der Verkäufer von der Zustellung der Rechnung ausgehen und die Frist beginnt zu laufen. Falls sich der Rechnungseingang in Einzelfällen nicht nachvollziehen lässt, legt § 286 BGB fest, dass die Zahlungsfrist mit Erhalt der Ware oder Dienstleistung beginnt.
Durch den Versand der Rechnung per E-Mail mit einer Empfangsbestätigung kann der Verkäufer sicherstellen, dass die Rechnung beim Zahlungspflichtigen angekommen ist. Sie können die Rechnung auch mit dem Rechnungsprogramm von Amply erstellen. Hier stellen Sie mit wenigen Klicks professionelle Rechnungen aus, die alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten und eine GoBD-konforme Verarbeitung und Archivierung garantieren. Die Rechnungen werden direkt aus dem Programm heraus an Ihre Kunden verschickt. Nutzen Sie unseren 14-tägigen Testzeitraum und lernen Sie die vielfältigen Möglichkeiten und Arbeitserleichterungen von Amply kennen! Neben der GoBD-konformen Rechnungsstellung bieten wir auch die vorbereitende Buchhaltung und Finanzmanagement für KMU an.
Nicht bei jedem Verkauf müssen Sie die gesetzliche Frist von 30 Tagen abwarten, bis Sie das Geld von Ihrem Kunden erhalten. Sie können auch abweichende Zahlungsziele vereinbaren. Dazu benötigen Sie aber eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihrem Kunden. Es reicht nicht aus, ein Zahlungsziel auf der Rechnung anzugeben, das von der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen abweicht.
Häufige Zahlungsziele sind:
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Kunden darf ebenfalls keine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen ab Eingang der Rechnung oder Erhalt der Ware oder Dienstleistung angegeben sein. Eine längere Frist wird als unangemessene Benachteiligung des Verkäufers angesehen. Wenn Ihr Kunde die Rechnung trotzdem erst nach 60 oder 90 Tagen bezahlen möchte, muss er das spätere Zahlungsziel ausdrücklich mit Ihnen im Kaufvertrag vereinbaren.
Gut zu wissen:
Seit 2014 gibt es das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Nach diesem Gesetz dürfen Sie bei Verkäufen an öffentliche Stellen wie Behörden eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen nur dann vereinbaren, wenn es die besonderen Vertragsbedingungen mit der Behörde hergeben. Außerdem darf die Zahlungsfrist nicht mehr als 60 Tage betragen.
Wenn Sie international tätig sind, können Ihre ausländischen Geschäftspartner auch auf einer Zahlungsfrist von 90 bis 120 Tagen bestehen, die in vielen Ländern außerhalb Deutschlands üblich ist.
Wenn Sie Rechnungen mit Zahlungsziel mit Ihren Kunden vereinbaren, können Sie den Cashflow Ihres Unternehmens gezielt steuern. Falls Sie das Geld schnell benötigen, können Sie den Käufern einen Skontoabzug bei einer früheren Bezahlung anbieten. Übliche Formulierungen sind:
Bei späteren Zahlungszielen ist es wichtig, dass Sie die Zahlungseingänge regelmäßig überprüfen. Nur so können Sie feststellen, ob einKunde in Verzug geraten ist und die notwendigen Maßnahmen einleiten. Ansonsten kommt Ihr Finanzplan durcheinander und Ihr Unternehmen kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mit dem Rechnungsprogramm von Amply können Sie ausstehende Rechnungen einfach nachverfolgen. Das Programm gleicht die Ausgangsrechnungen mit Ihrem Geschäftskonto bei der Bank ab, sodass Sie offene Rechnungen sofort erkennen.
Sobald ein Kunde seine Rechnung nicht pünktlich bezahlt, gerät er in Verzug. Wenn es sich um eine Rechnung mit Zahlungsziel handelt oder wenn die gesetzliche Zahlungsfrist abgelaufen ist, kann der Gläubiger sofort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das würde aber das Ende der Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner bedeuten. Daher versenden die meisten Unternehmen zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung und danach bis zu drei Mahnungen. Ab Beginn des Zahlungsverzugs ist der Gläubiger berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Stellen Sie fest, dass Ihr Kunde trotz der Mahnungen nicht zahlt, können Sie selbst einen Mahnbescheid beim Amtsgericht erwirken oder Sie schalten ein Inkassounternehmen ein. In jeden Fall sollten Sie die Bonität Ihrer Kunden gut überprüfen, bevor Sie eine Rechnung mit Zahlungsziel von mehr als 30 Tagen anbieten!
Zum Schluss einige Beispiele für Zahlungsfristen und Zahlungsziele auf Rechnungen sowie Formulierungen, die häufig im Geschäftsleben zu finden sind: